Sichtprüfverfahren
Sichtprüfungen dürfen nur in den folgenden Fällen durchgeführt werden:
- bei kurzen Leitungslängen (< 30 m)
- bei nachträglichen Anschlüssen
- Anschlussleitungen dn ≤ 63 mm
- Nach Reparaturarbeiten
- Innerstädtische Leitungsbauvorhaben, kleinerer Durchmesser und kleinerer
Länge, mit direktem Anschluss an einen bestehenden Schieber