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Sichtprüfverfahren

Sichtprüfungen dürfen nur in den folgenden Fällen durchgeführt werden:

  • bei kurzen Leitungslängen (< 30 m)
  • bei nachträglichen Anschlüssen
  • Anschlussleitungen dn ≤ 63 mm
  • Nach Reparaturarbeiten
  • Innerstädtische Leitungsbauvorhaben, kleinerer Durchmesser und kleinerer
     Länge, mit direktem Anschluss an einen bestehenden Schieber